Wer Mietverträge digital abschließt, sollte das Widerrufsrecht des Mieters kennen – und es rechtssicher umsetzen. Genau dafür gibt es ab sofort eine neue Funktion in Formdock: Bei Mietverträgen, die online (im Fernabsatz) zustande kommen, erkennt das System automatisch, ob ein Widerrufsrecht besteht, belehrt den Mieter korrekt und stellt ihm einen funktionierenden Widerrufs-Weg bereit – ganz ohne manuellen Aufwand für Sie als Vermieter.
Worum geht es rechtlich?
Schließt ein gewerblicher Vermieter (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) mit einem Verbraucher einen Mietvertrag per Fernabsatz (§ 312c BGB) – also ohne persönliches Zusammentreffen beim Vertragsschluss, z. B. durch digitale Unterschrift –, steht dem Mieter grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu (§ 355 BGB, für Mietverträge konkretisiert durch § 356a BGB).
Wichtig ist die Ausnahme: Hat der Mieter die Wohnung vor Vertragsunterschrift besichtigt und ist dies dokumentiert, entfällt das Widerrufsrecht nach § 312 Abs. 4 S. 2 BGB vollständig.
Und es gibt eine teure Falle: Wird der Mieter nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist gesetzlich auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Formdock vermeidet das, indem die Widerrufsbelehrung bei Bedarf automatisch korrekt eingebunden wird.
Wann greift das Widerrufsrecht?
Formdock setzt das Widerrufsrecht genau dann an, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:
- Der Vermieter tritt gewerblich auf (Unternehmer).
- Der Vertrag wird digital signiert (Fernabsatz – kein persönlicher Abschluss vor Ort).
- Es ist keine Besichtigung vor Unterschrift dokumentiert.
Liegt eine Besichtigung vor oder vermietet eine Privatperson, besteht kein Widerrufsrecht – dann passiert nichts weiter.
Das ist neu im Vertrags-Assistenten
- Feld „Vermieter tritt auf als“ – Auswahl zwischen Privatperson und Gewerblich (Unternehmer). Diese Angabe entscheidet mit darüber, ob ein Widerrufsrecht entsteht.
- E-Mail-Adressen je Vertragspartei – für Mieter 1/2 und Vermieter 1/2. Diese Adressen erscheinen nicht im PDF-Mietvertrag, sondern dienen intern dem Signaturversand, als allgemeine Kontaktinformation und – falls keine Besichtigung stattfand – für die Widerrufsmail. Ein Info-Icon direkt am Feld erklärt das im Detail.
- Hinweis am Besichtigungsdatum – das Feld „besichtigt am“ ist jetzt klar als entscheidend für das Widerrufsrecht gekennzeichnet.
- Automatische Widerrufsbelehrung als Anlage – ist keine Besichtigung hinterlegt, wird die Belehrung automatisch vorausgewählt. Möchten Sie den Haken trotz dokumentierter Besichtigung setzen (oder umgekehrt entfernen), weist Sie der Assistent mit einem Hinweis darauf hin.
Das passiert nach der vollständigen Unterschrift
Sobald alle Parteien digital unterschrieben haben, startet die Widerrufsfrist automatisch – und Formdock übernimmt den Rest:
- Abschlussmail an den Mieter: mit Klartext-Hinweis zum Widerrufsrecht, persönlichem Widerrufs-Link, dem Gültigkeitsdatum sowie einer separaten PDF-Belehrung mit QR-Code im Anhang (Redundanz, falls die Mail untergeht).
- Abschlussmail an den Vermieter: mit einem neutralen Hinweis, dass für den Mieter eine Widerrufsfrist läuft – ohne Link und Zusatz-PDF.
- Öffentliche Widerrufs-Seite unter
/widerruf/...– ohne Login. Der Mieter sieht Vertrag, Objekt und Vermieter, bestätigt in zwei Schritten und erhält eine Eingangsbestätigung mit Zeitstempel. Auch der Vermieter wird über den Widerruf informiert. - Automatische Erinnerung: 3 Tage vor Fristablauf erhält der Mieter – sofern noch nicht widerrufen – noch einmal den Link.
- Status direkt im Vertrags-Archiv: Sie sehen je Vertrag ein Badge mit der verbleibenden Widerrufsfrist („Widerruf läuft – noch X Tage, bis TT.MM.JJJJ“), ob bereits widerrufen wurde oder die Frist abgelaufen ist.
Was die Funktion bewusst nicht tut
Formdock löscht oder deaktiviert den Vertrag bei einem Widerruf nicht automatisch. Die Rückabwicklung (§ 357 BGB) und etwaige Rückzahlungen bleiben ein eigenständiger Vorgang zwischen den Parteien – das System dokumentiert den Widerruf, übernimmt aber keine rechtlichen Folgeschritte für Sie.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Die automatische Erkennung des Widerrufsrechts basiert auf Ihren Angaben im Vertrags-Assistenten (Vermieter-Typ, Besichtigungsdatum). Prüfen Sie diese Angaben sorgfältig.