Formdock

Rechtssicher digital signieren – mit der einfachen elektronischen Signatur (EES)

Formdock ermöglicht es Ihnen, Verträge und Dokumente vollständig digital zu unterzeichnen – schnell, papierlos und ohne Medienbruch. Für eine Vielzahl von Vertragstypen im Immobilien- und Geschäftsbereich ist die einfache elektronische Signatur (EES) rechtlich vollkommen ausreichend.

Schnell & papierlos

Kein Ausdrucken, kein Einscannen, kein Postweg. Dokumente werden direkt im Browser unterzeichnet – von überall, auf jedem Gerät, in Minuten statt Tagen.

Audit-sicher & nachweisbar

Jede Signatur wird durch ein manipulationssicheres Prüfprotokoll (Audit-Log) dokumentiert – mit Zeitstempel (RFC-3161), IP-Adresse und kryptografischem Hash (SHA-256).

EU-weit anerkannt

Die EES ist in der EU-Verordnung eIDAS (Art. 3 Nr. 10) definiert und in allen EU-Mitgliedstaaten rechtlich anerkannt. Für viele Alltagsverträge ist sie die passende Wahl.

Die drei Signaturstufen nach eIDAS

Die EU-Verordnung eIDAS definiert drei Stufen elektronischer Signaturen. Formdock bietet die einfache elektronische Signatur (EES) – die für den Großteil aller alltäglichen Vertragstypen ausreicht.

EES · Was Formdock bietet

Einfache elektronische Signatur

Art. 3 Nr. 10 eIDAS · Niedrigste Stufe

  • Logisch mit dem signierten Dokument verknüpft
  • Dient der Authentifizierung der Parteien
  • Kein aufwändiges Identitätsverfahren nötig
  • Prüfprotokoll mit Zeitstempel & Hash
  • EU-weit rechtlich anerkannt
Formdock bietet EES
FES

Fortgeschrittene Signatur

Art. 3 Nr. 11 eIDAS · Mittlere Stufe

  • Eindeutig dem Unterzeichner zuordenbar
  • Identifizierung des Unterzeichners möglich
  • Unter alleiniger Kontrolle des Unterzeichners
  • Änderungen am Dokument nachvollziehbar
  • Erweiterte Identitätsprüfung (z. B. Video-Ident)
QES

Qualifizierte Signatur

Art. 3 Nr. 12 eIDAS · Höchste Stufe

  • Entspricht der eigenhändigen Unterschrift
  • Qualifiziertes Zertifikat erforderlich
  • Qualifiziertes Signaturerstellungsgerät nötig
  • Ausweis-basierte Verfahren (Notare, Behörden)
  • Erforderlich bei gesetzlicher Schriftform (§ 126a BGB)

Mit EES signierbar – diese Dokumente können Sie digital unterzeichnen

Für folgende Vertragstypen und Dokumente ist die einfache elektronische Signatur in der Regel rechtlich ausreichend. Formdock unterstützt diese Anwendungsfälle direkt.

Mietmanagement
  • Unbefristete Mietverträge
  • Befristete Mietverträge unter 1 Jahr
  • Mieterhöhungsschreiben (ohne Formvorschrift)
  • Wohnungsübergabe­protokolle / Übernahmeprotokolle
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Mängelmeldungen und Mängelprotokolle
  • Hausordnungen
Makler
  • Makleraufträge / Maklerverträge
  • Exposé-Freigaben
  • Reservierungsvereinbarungen
  • Besichtigungsbestätigungen
  • Interessentenbögen / Selbstauskünfte
Verwaltung & Kommunikation
  • Datenschutzhinweise / DSGVO-Einwilligungen
  • Eigentümerrundbriefe / Bekanntmachungen
  • Verwaltervollmachten (geringes Haftungsrisiko)
  • Dienstleistungsverträge mit Handwerkern / Lieferanten
  • Wartungs- und Serviceverträge
  • Protokolle von Eigentümerversammlungen
  • Interne Freigaben und Genehmigungen
Verträge & Vereinbarungen
  • Kaufverträge für bewegliche Güter (Waren, Fahrzeuge)
  • Dienstleistungsverträge
  • Lizenzverträge mit geringem Wert
  • B2B-Handelsverträge unter 5.000 €
  • Lieferantenaufträge
  • Wartungs- und Serviceverträge
Immobilien & Verwaltung
  • Übergabeprotokolle (Wohnungsübergabe)
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Mängelmeldungen
  • Hausordnungen
HR & Interna
  • Interne Freigaben und Genehmigungen
  • Stundenzettel und Arbeitszeitnachweise
  • Reisekostenabrechnungen
  • Urlaubsanträge
Geschäftsdokumente
  • Angebote und Kostenvoranschläge
  • Auftragsbestätigungen
  • Geheimhaltungsvereinbarungen / NDAs
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Datenschutzerklärungen / Einwilligungen
Praxistipp · Makler & Verwalter

Schluss mit Briefpost – signierte PDFs per E-Mail versenden

Ein Makler oder Verwalter kann Dokumente mit EES signieren und direkt per E-Mail versenden. Das ist technisch und rechtlich vollkommen zulässig – und ersetzt das klassische Briefpost-Schreiben mit handschriftlicher Unterschrift für alle formfreien Dokumente vollwertig.

  • Das signierte PDF beweist: Dieses Dokument stammt von Ihnen und wurde nach der Signatur nicht verändert
  • Porto, Druck und Versandzeit entfallen komplett – Zustellung in Sekunden statt Tagen
  • Empfänger können die Signatur direkt im PDF-Reader prüfen
  • Ihr Audit-Log mit UUID dokumentiert Zeitpunkt und Unterzeichner rechtssicher
  • EES hat keine Anforderungen an den Versandweg – E-Mail ist vollkommen legitim
Wichtig: Das gilt nur für Dokumente ohne gesetzliche Formvorschrift – Rundbriefe, Abrechnungen, Bestätigungen, Exposé-Freigaben. Sobald es sich um ein formbedürftiges Dokument handelt (z. B. befristeter Mietvertrag > 1 Jahr, Bürgschaft), gelten die bekannten Einschränkungen.
Vorher

Klassische Briefpost

  • Dokument drucken
  • Handschriftlich unterschreiben
  • Kuvertieren & frankieren
  • Postweg 2–5 Werktage
  • Kein Zustellnachweis
  • Kein Änderungsschutz nach Versand

Signiertes PDF per E-Mail

  • In Formdock signieren – fertig
  • PDF per E-Mail in Sekunden zugestellt
  • Signatur im PDF-Reader direkt prüfbar
  • Audit-Log mit UUID & Zeitstempel
  • Manipulationssicher durch SHA-256 Hash
  • Kein Porto, kein Papier, keine Verzögerung
0 €
Porto & Druck
< 1 min
Zustellung
100 %
Nachweisbar

Was mit EES nicht geht

Einige Vertragstypen unterliegen gesetzlichen Formvorschriften, die eine einfache elektronische Signatur nicht erfüllt. Hier ist die digitale Signatur in Formdock bewusst gesperrt oder abgeraten.

Befristete Mietverträge über 1 Jahr

§ 550 BGB schreibt Schriftform vor. Fehlt sie, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Elektronisch ist QES (§ 126a BGB) erforderlich. Formdock sperrt die EES-Signatur für Zeitmietverträge automatisch.

Bürgschaftserklärungen

Die Erklärung des Bürgen muss gemäß § 766 BGB schriftlich erfolgen. Eine EES reicht hier nicht aus – es ist in der Regel eine QES oder eigenhändige Unterschrift nötig.

Grundstückskauf- und Immobilienverträge

Grundstücksgeschäfte erfordern nach §§ 311b, 925 BGB notarielle Beurkundung. Eine digitale Signatur jeglicher Stufe ersetzt den Notar nicht.

Erbverträge und Testamente

Erbverträge und öffentliche Testamente müssen notariell beurkundet werden (§ 2276 BGB). Keine elektronische Signatur ersetzt diesen Formzwang.

Notarielle Beurkundungen

Überall dort, wo das Gesetz ausdrücklich notarielle Beurkundung fordert (z. B. GmbH-Gründung, Grundschulden), ist EES und FES gleichermaßen ungeeignet.

Weitere gesetzliche Schriftformfälle

Kündigungen in besonderen Fällen, Verbraucherdarlehensverträge, bestimmte Verzichtserklärungen – im Zweifel immer vorab rechtlich prüfen lassen.

Unser Rat: Wenn Sie nicht sicher sind, ob EES für Ihr Dokument ausreicht – verwenden Sie die digitale Signatur in Formdock für diesen Fall nicht. Holen Sie rechtliche Beratung ein oder nutzen Sie ein passendes Signaturverfahren (FES / QES). Formdock weist Sie bei bekannten Sperr-Fällen automatisch darauf hin.

So funktioniert die digitale Signatur in Formdock

Vom Dokument bis zur rechtssicheren Unterschrift in wenigen Schritten – direkt in Formdock, ohne externe Tools.

1
📄

Dokument vorbereiten

Erstellen Sie Ihren Vertrag direkt im Formdock-Wizard oder laden Sie ein beliebiges PDF im Signatur-Studio hoch.

2
📧

Signatur-Anfrage senden

Geben Sie die E-Mail-Adressen aller Unterzeichner an. Formdock versendet den Signatur-Link automatisch.

3
✍️

Online unterzeichnen

Alle Parteien unterzeichnen bequem im Browser – auf dem PC, Tablet oder Smartphone, ohne Software-Installation.

4

Signiertes PDF erhalten

Nach Abschluss erhalten alle Parteien das signierte PDF sowie ein Audit-Log als rechtssicheren Nachweis.

Was Sie nach der Signatur erhalten

Formdock erzeugt nach Abschluss zwei Dokumente: das signierte PDF Ihres Vertrags sowie ein separates Prüfprotokoll (Audit-Log) vom Signatur-Anbieter. Das Audit-Log dokumentiert lückenlos, wer wann was unterschrieben hat – mit kryptografischen Hashes (SHA-256) und einem RFC-3161-Zeitstempel einer unabhängigen Zertifizierungsstelle (z. B. DigiCert). So können Sie jederzeit nachweisen, dass das Dokument nach der Unterzeichnung nicht verändert wurde.

Signiertes PDF – rechtsgültig unterschriebene Version
Audit-Log mit SHA-256 Hash je Dokument
RFC-3161-Zeitstempel (unabhängige Zertifizierungsstelle)
IP, User Agent & Zeitzone je Unterzeichner

IP-Adressen sind personenbezogene Daten (Art. 4 DSGVO, EuGH 2016 / BGH 2017). Die Verarbeitung im Audit-Log ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse am Signaturnachweis) zulässig.

Eindeutige Vertragskennung (UUID) im Prüfprotokoll

Bereit, Dokumente digital zu signieren?

Starten Sie kostenlos mit Formdock und unterzeichnen Sie Ihre ersten Dokumente digital – sicher, schnell und rechtsgültig per EES.

Kostenlos starten · Keine Zahlungsdaten nötig · Sofort einsatzbereit

Signatur-Studio

Laden Sie beliebige PDFs hoch und senden Sie diese zur Unterzeichnung – mit optionaler Platzierung von Signaturfeldern.

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Verträge digital signieren

Erstellen Sie Miet-, Gewerbe- oder Stellplatzverträge direkt in Formdock und versenden Sie sie digital zur Unterschrift.

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Rechtliche Hintergründe

Ausführliche Informationen zu EES, FES, QES und den gesetzlichen Formvorschriften (eIDAS, §§ 126, 550, 766 BGB).

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