Die drei Signaturstufen nach eIDAS
Die EU-Verordnung eIDAS definiert drei Stufen elektronischer Signaturen. Formdock bietet die einfache elektronische Signatur (EES) – die für den Großteil aller alltäglichen Vertragstypen ausreicht.
Einfache elektronische Signatur
Art. 3 Nr. 10 eIDAS · Niedrigste Stufe
- Logisch mit dem signierten Dokument verknüpft
- Dient der Authentifizierung der Parteien
- Kein aufwändiges Identitätsverfahren nötig
- Prüfprotokoll mit Zeitstempel & Hash
- EU-weit rechtlich anerkannt
Fortgeschrittene Signatur
Art. 3 Nr. 11 eIDAS · Mittlere Stufe
- Eindeutig dem Unterzeichner zuordenbar
- Identifizierung des Unterzeichners möglich
- Unter alleiniger Kontrolle des Unterzeichners
- Änderungen am Dokument nachvollziehbar
- Erweiterte Identitätsprüfung (z. B. Video-Ident)
Qualifizierte Signatur
Art. 3 Nr. 12 eIDAS · Höchste Stufe
- Entspricht der eigenhändigen Unterschrift
- Qualifiziertes Zertifikat erforderlich
- Qualifiziertes Signaturerstellungsgerät nötig
- Ausweis-basierte Verfahren (Notare, Behörden)
- Erforderlich bei gesetzlicher Schriftform (§ 126a BGB)
Mit EES signierbar – diese Dokumente können Sie digital unterzeichnen
Für folgende Vertragstypen und Dokumente ist die einfache elektronische Signatur in der Regel rechtlich ausreichend. Formdock unterstützt diese Anwendungsfälle direkt.
- Unbefristete Mietverträge
- Befristete Mietverträge unter 1 Jahr
- Mieterhöhungsschreiben (ohne Formvorschrift)
- Wohnungsübergabeprotokolle / Übernahmeprotokolle
- Nebenkostenabrechnungen
- Mängelmeldungen und Mängelprotokolle
- Hausordnungen
- Makleraufträge / Maklerverträge
- Exposé-Freigaben
- Reservierungsvereinbarungen
- Besichtigungsbestätigungen
- Interessentenbögen / Selbstauskünfte
- Datenschutzhinweise / DSGVO-Einwilligungen
- Eigentümerrundbriefe / Bekanntmachungen
- Verwaltervollmachten (geringes Haftungsrisiko)
- Dienstleistungsverträge mit Handwerkern / Lieferanten
- Wartungs- und Serviceverträge
- Protokolle von Eigentümerversammlungen
- Interne Freigaben und Genehmigungen
- Kaufverträge für bewegliche Güter (Waren, Fahrzeuge)
- Dienstleistungsverträge
- Lizenzverträge mit geringem Wert
- B2B-Handelsverträge unter 5.000 €
- Lieferantenaufträge
- Wartungs- und Serviceverträge
- Übergabeprotokolle (Wohnungsübergabe)
- Nebenkostenabrechnungen
- Mängelmeldungen
- Hausordnungen
- Interne Freigaben und Genehmigungen
- Stundenzettel und Arbeitszeitnachweise
- Reisekostenabrechnungen
- Urlaubsanträge
- Angebote und Kostenvoranschläge
- Auftragsbestätigungen
- Geheimhaltungsvereinbarungen / NDAs
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Datenschutzerklärungen / Einwilligungen
Schluss mit Briefpost – signierte PDFs per E-Mail versenden
Ein Makler oder Verwalter kann Dokumente mit EES signieren und direkt per E-Mail versenden. Das ist technisch und rechtlich vollkommen zulässig – und ersetzt das klassische Briefpost-Schreiben mit handschriftlicher Unterschrift für alle formfreien Dokumente vollwertig.
- Das signierte PDF beweist: Dieses Dokument stammt von Ihnen und wurde nach der Signatur nicht verändert
- Porto, Druck und Versandzeit entfallen komplett – Zustellung in Sekunden statt Tagen
- Empfänger können die Signatur direkt im PDF-Reader prüfen
- Ihr Audit-Log mit UUID dokumentiert Zeitpunkt und Unterzeichner rechtssicher
- EES hat keine Anforderungen an den Versandweg – E-Mail ist vollkommen legitim
Klassische Briefpost
- Dokument drucken
- Handschriftlich unterschreiben
- Kuvertieren & frankieren
- Postweg 2–5 Werktage
- Kein Zustellnachweis
- Kein Änderungsschutz nach Versand
Signiertes PDF per E-Mail
- In Formdock signieren – fertig
- PDF per E-Mail in Sekunden zugestellt
- Signatur im PDF-Reader direkt prüfbar
- Audit-Log mit UUID & Zeitstempel
- Manipulationssicher durch SHA-256 Hash
- Kein Porto, kein Papier, keine Verzögerung
Was mit EES nicht geht
Einige Vertragstypen unterliegen gesetzlichen Formvorschriften, die eine einfache elektronische Signatur nicht erfüllt. Hier ist die digitale Signatur in Formdock bewusst gesperrt oder abgeraten.
Befristete Mietverträge über 1 Jahr
§ 550 BGB schreibt Schriftform vor. Fehlt sie, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Elektronisch ist QES (§ 126a BGB) erforderlich. Formdock sperrt die EES-Signatur für Zeitmietverträge automatisch.
Bürgschaftserklärungen
Die Erklärung des Bürgen muss gemäß § 766 BGB schriftlich erfolgen. Eine EES reicht hier nicht aus – es ist in der Regel eine QES oder eigenhändige Unterschrift nötig.
Grundstückskauf- und Immobilienverträge
Grundstücksgeschäfte erfordern nach §§ 311b, 925 BGB notarielle Beurkundung. Eine digitale Signatur jeglicher Stufe ersetzt den Notar nicht.
Erbverträge und Testamente
Erbverträge und öffentliche Testamente müssen notariell beurkundet werden (§ 2276 BGB). Keine elektronische Signatur ersetzt diesen Formzwang.
Notarielle Beurkundungen
Überall dort, wo das Gesetz ausdrücklich notarielle Beurkundung fordert (z. B. GmbH-Gründung, Grundschulden), ist EES und FES gleichermaßen ungeeignet.
Weitere gesetzliche Schriftformfälle
Kündigungen in besonderen Fällen, Verbraucherdarlehensverträge, bestimmte Verzichtserklärungen – im Zweifel immer vorab rechtlich prüfen lassen.
Unser Rat: Wenn Sie nicht sicher sind, ob EES für Ihr Dokument ausreicht – verwenden Sie die digitale Signatur in Formdock für diesen Fall nicht. Holen Sie rechtliche Beratung ein oder nutzen Sie ein passendes Signaturverfahren (FES / QES). Formdock weist Sie bei bekannten Sperr-Fällen automatisch darauf hin.
So funktioniert die digitale Signatur in Formdock
Vom Dokument bis zur rechtssicheren Unterschrift in wenigen Schritten – direkt in Formdock, ohne externe Tools.
Dokument vorbereiten
Erstellen Sie Ihren Vertrag direkt im Formdock-Wizard oder laden Sie ein beliebiges PDF im Signatur-Studio hoch.
Signatur-Anfrage senden
Geben Sie die E-Mail-Adressen aller Unterzeichner an. Formdock versendet den Signatur-Link automatisch.
Online unterzeichnen
Alle Parteien unterzeichnen bequem im Browser – auf dem PC, Tablet oder Smartphone, ohne Software-Installation.
Signiertes PDF erhalten
Nach Abschluss erhalten alle Parteien das signierte PDF sowie ein Audit-Log als rechtssicheren Nachweis.
Was Sie nach der Signatur erhalten
Formdock erzeugt nach Abschluss zwei Dokumente: das signierte PDF Ihres Vertrags sowie ein separates Prüfprotokoll (Audit-Log) vom Signatur-Anbieter. Das Audit-Log dokumentiert lückenlos, wer wann was unterschrieben hat – mit kryptografischen Hashes (SHA-256) und einem RFC-3161-Zeitstempel einer unabhängigen Zertifizierungsstelle (z. B. DigiCert). So können Sie jederzeit nachweisen, dass das Dokument nach der Unterzeichnung nicht verändert wurde.
IP-Adressen sind personenbezogene Daten (Art. 4 DSGVO, EuGH 2016 / BGH 2017). Die Verarbeitung im Audit-Log ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse am Signaturnachweis) zulässig.
Bereit, Dokumente digital zu signieren?
Starten Sie kostenlos mit Formdock und unterzeichnen Sie Ihre ersten Dokumente digital – sicher, schnell und rechtsgültig per EES.
Kostenlos starten · Keine Zahlungsdaten nötig · Sofort einsatzbereit
Signatur-Studio
Laden Sie beliebige PDFs hoch und senden Sie diese zur Unterzeichnung – mit optionaler Platzierung von Signaturfeldern.
→ Zum Signatur-StudioVerträge digital signieren
Erstellen Sie Miet-, Gewerbe- oder Stellplatzverträge direkt in Formdock und versenden Sie sie digital zur Unterschrift.
→ Mehr zu VerträgenRechtliche Hintergründe
Ausführliche Informationen zu EES, FES, QES und den gesetzlichen Formvorschriften (eIDAS, §§ 126, 550, 766 BGB).
→ Hilfe-Artikel öffnen